Sie können einen Antrag bei der Verwaltung der Pflegeversicherung stellen, wenn Sie regelmäßig und in erheblichem Maße Hilfe beim Transfer, bei der Fortbewegung, beim Betreten und Verlassen der Wohnung oder bei Höhenunterschieden benötigen.
Ihre Pflegebedürftigkeit muss aller Wahrscheinlichkeit nach mindestens sechs Monate andauern oder irreversibel sein: Die Pflegeversicherung zielt auf dauerhafte, endgültige oder irreversible Pflegebedürftigkeit ab.
Der Leistungsantrag besteht aus einem Formular, das Sie selbst ausfüllen müssen UND einem medizinischen Bericht (R20}, der von Ihrem Arzt ausgefüllt werden muss.
Der Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung ist zu richten an: Caisse nationale de santé (CNS) - Pflegeversicherung, Postfach 1023, L- 1010 Luxemburg
Eine Empfangsbestätigung bestätigt Ihnen den Eingang des Antrags. Der Arztbericht (R20) ist für Sie kostenlos: der Arzt wird direkt von der Pflegeversicherung bezahlt.
AEC-HELPLINE "TECHNISCHE HILFEN": 247-86040
Montag – Dienstag – Donnerstag – Freitag von 08:30 bis 11:30 Uhr Mittwoch von 13:30 bis 17:00 Uhr
Weitere Informationen unter https://aec.gouvernement.lu/fr/l-assurance-dependance/prestations/aides-techniques/elevateurdescalier.html
WICHTIG: Sie sollten es unbedingt vermeiden, auf eigene Faust technische Hilfsmittel zu kaufen. Warten Sie unbedingt die Genehmigung der AEC ab. Eine rückwirkende Kostenübernahme ist gesetzlich nicht vorgesehen. Sie müssen jedoch mindestens zwei Kostenvoranschläge zusammen mit Ihrem Antrag einreichen.
Bei einem Gespräch bei Ihnen zu Hause stellen wir Ihre Bedürfnisse fest und kalkulieren den Preis: Länge der Schiene, Anzahl der Kurven und Haltepunkte, eventuelle Zusatzoptionen.
Rufen Sie uns an unter 33 33 73 oder 33 33 76, oder schreiben Sie uns an info@mpg.lu
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